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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18 (https://dejure.org/2018,88326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 2 BA 48/18 (https://dejure.org/2018,88326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 2 BA 48/18 (https://dejure.org/2018,88326)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Sollte das Sozialgericht einen erneuten Trennungsbeschluss erwägen, ist insbesondere Folgendes zu beachten: Voraussetzung für eine Trennung ist eine Mehrheit von Streitgegenständen infolge objektiver oder subjektiver Klagehäufung (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 41/12 R -, SozR 4-5408 Art. 14 Nr. 1).

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Trennung nur zulässig ist, wenn eine solche sich als pflichtgemäße Ausübung des den Gerichten diesbezüglich eingeräumten Ermessens darstellt (BSG, U.v. 28. August 2013, aaO).

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

    Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Dieser Umstand ist von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen und muss dazu führen, dass das angefochtene Urteil aufgehoben wird (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 31/80 -, SozR 1500 § 136 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen, u.a. auch unter Bezugnahme auf das vom Senat bereits im Urteil vom 20. April 2016 herangezogene Urteil des BGH vom 06. März 1952 - IV ZR 80/51 -, BGHZ 5, 240; im gleichen Sinne auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - juris).

    Eine grundsätzlich zulässige und gebotene Auslegung der erstinstanzlichen Urteilsformel (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R -, Rn. 24, juris mwN; Keller in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., § 136 Rn. 5c f.) führt im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter, weil sich auch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe kein eindeutiges Ergebnis erzielen lässt.

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2401/04

    Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, das für die Verfahren bei den Verwaltungsgerichten und damit auch bei den Sozialgerichten als besonderen Verwaltungsgerichten (vgl. § 1 SGG) aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, verlangt, dass Gerichtsverfahren in angemessener Zeit beendet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2401/04 -, Rn. 5, juris).

    Mit zunehmender Dauer des Verfahrens verdichtet sich die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BVerfG, B.v. 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2401/04 -, juris).

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Ein Urteil, dessen Tenor in sich widerspruchsvoll oder so unbestimmt sei, dass er nicht erkennen lasse, in welchem Umfang ein abgewiesener Anspruch tatsächlich abgewiesen sei, kann keine Rechtswirkungen erzeugen, sofern dieser Widerspruch oder die Unbestimmtheit auch nicht unter Berücksichtigung der Urteilsgründe im Wege der Auslegung geklärt werden könne, (BGH, Urteil vom 06. März 1952 - IV ZR 80/51 -, BGHZ 5, 240).

    Dieser Umstand ist von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen und muss dazu führen, dass das angefochtene Urteil aufgehoben wird (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 31/80 -, SozR 1500 § 136 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen, u.a. auch unter Bezugnahme auf das vom Senat bereits im Urteil vom 20. April 2016 herangezogene Urteil des BGH vom 06. März 1952 - IV ZR 80/51 -, BGHZ 5, 240; im gleichen Sinne auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Mit der am 9. Dezember 2015 eingelegten damaligen Berufung (L 2 R 558/15) hat die Klägerin insbesondere vorgetragen, dass der Einsatz der Helfer bei früheren Betriebsprüfungen nicht beanstandet worden sei.

    In dem damaligen Berufungsverfahren L 2 R 558/15 hat der Senat mit Urteil vom 20. April 2016 das Urteil des Sozialgerichts vom 11. November 2015 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht zurückverwiesen.

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Ebensowenig wie ein Beteiligter isoliert die Feststellung eines einzelnen Elementes der Voraussetzungen für die Begründetheit eines Anspruchs zum Gegenstand eines eigenständigen Rechtsstreits machen kann, weshalb eine sog. Elementenfeststellungsklage im Ausgangspunkt als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 108/95 -, SozR 3-2600 § 58 Nr. 9), können die Sozialgerichte im Wege der Abtrennung solche Elemente gesonderten Rechtsstreitigkeiten zuweisen.
  • BSG, 19.09.2007 - B 9/9a SB 49/06 B

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Zwischenurteile (mit Ausnahme solcher nach § 304 ZPO) können überdies nicht selbstständig, sondern nur mit dem Endurteil angefochten werden (BSG, Beschluss vom 19. September 2007 - B 9/9a SB 49/06 B -, SozR 4-1500 § 130 Nr. 2).
  • OLG München, 11.07.2013 - 23 U 695/13

    Zulässigkeit eine Teilurteils hinsichtlich Schmerzensgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Nach allgemein anerkannter Auffassung kann eine unrichtige Sachbehandlung nur bei Entscheidungen angenommen werden, die - wovon im vorliegenden Fall aus den dargelegten Gründen im Ergebnis auszugehen ist - den breiten richterlichen Handlungs-, Bewertungs- und Entscheidungsspielraum überschreiten (vgl. zu diesen Kriterien OLG München, Urteil vom 11. Juli 2013 - 23 U 695/13 -, juris mwN).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 31/80

    Zur Unwirksamkeit eines Urteils wegen Unbestimmtheit - Förderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Dieser Umstand ist von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen und muss dazu führen, dass das angefochtene Urteil aufgehoben wird (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 31/80 -, SozR 1500 § 136 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen, u.a. auch unter Bezugnahme auf das vom Senat bereits im Urteil vom 20. April 2016 herangezogene Urteil des BGH vom 06. März 1952 - IV ZR 80/51 -, BGHZ 5, 240; im gleichen Sinne auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - juris).
  • RG, 30.04.1921 - V 501/20

    Teil- oder Zwischenurteil über den Prinzipalantrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18
    Für die Beurteilung der Wirkungen eines Urteils kommt es nicht auf seine Bezeichnung durch das Gericht, von dem es ausgeht, sondern "auf sein prozessuales Wesen" an (RG in JW 1933 S. 1259 und RGZ 102 S. 174; BSG, Urteil vom 24. November 1960 - 6 RKa 24/57 -, BSGE 13, 163).
  • BSG, 24.11.1960 - 6 RKa 24/57
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 108/18
    Die gegen dieses Urteil von Seiten der Klägerin eingelegte frühere Berufung (L 2 BA 48/18) der Klägerin hatte insofern Erfolg, als die Sache im Urteil vom 19. September 2018 unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wiederum an das Sozialgericht zurückverwiesen worden ist.

    Bezeichnenderweise hätten die Beteiligten vor der damaligen (im Ergebnis zur einvernehmlichen Annahme einer unzureichenden Bestimmtheit des seinerzeit angefochtenen Urteils auf Seiten der Beteiligten führenden) mündlichen Verhandlung im Verfahren L 2 BA 48/18 sehr unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich des gebotenen Verständnisses des erstinstanzlichen Urteils vertreten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
    Die gegen dieses Urteil von Seiten der Klägerin eingelegte frühere Berufung (L 2 BA 48/18) der Klägerin hatte insofern Erfolg, als die Sache im Urteil vom 19. September 2018 unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wiederum an das Sozialgericht zurückverwiesen worden ist.

    Bezeichnenderweise hätten die Beteiligten vor der damaligen (im Ergebnis zur einvernehmlichen Annahme einer unzureichenden Bestimmtheit des seinerzeit angefochtenen Urteils auf Seiten der Beteiligten führenden) mündlichen Verhandlung im Verfahren L 2 BA 48/18 sehr unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich des gebotenen Verständnisses des erstinstanzlichen Urteils vertreten.

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